Als Renten- oder Lebensversicherung bietet sie Arbeitnehmern die Möglichkeit, durch eine Entgeltumwandlung Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Im Jahr 2024 können Angestellte bis zu 302 Euro ihres monatlichen Bruttoeinkommens steuerfrei in die Direktversicherung einzahlen.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des Arbeitnehmer-Sparanteils in die Direktversicherung zu leisten. Dieser Zuschuss kommt den Arbeitnehmern direkt zugute. Eigenbeiträge des Arbeitnehmers zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge können durchschnittlich jährlich 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei umgewandelt werden, was 2024 einem Betrag von 7.248,00 Euro entspricht.
Direktversicherungen können als klassische Kapitallebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen werden. Alternativ besteht die Option, sie als fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen zu gestalten, bei denen monatliche Sparbeiträge teilweise in Aktienfonds investiert werden. Die Direktversicherung wird über die berufliche Tätigkeit abgeschlossen und nicht über einen Nebenjob.
Neben der zusätzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer können Direktversicherungen um Zusatzbausteine wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Hinterbliebenenschutz erweitert werden. Diese Optionen bieten einen umfassenden Schutz für verschiedene Lebenssituationen. Die Direktversicherung ermöglicht Arbeitnehmern somit eine solide betriebliche Altersvorsorge mit attraktiven Steuervorteilen und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten.
Was ist eine Direktversicherung?
Die Direktversicherung ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung für seine Mitarbeiter ab, wobei der Arbeitnehmer als versicherte Person und Begünstigter festgelegt wird. Seit dem 01.01.2005 gehört die Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung und kann von jedem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter genutzt werden.
Die Beiträge zur Direktversicherung können entweder vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden Parteien gemeinsam geleistet werden. Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten der Versicherungsbeiträge. Dadurch können steuerliche Vorteile und eine Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen erzielt werden.
Eine Direktversicherung darf nur einmal im ersten Dienstverhältnis steuer- und sozialversicherungsfrei genutzt werden. Besitzt der Arbeitnehmer kein erstes Dienstverhältnis, sondern führt nur eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) aus, kann die Direktversicherung dennoch über die Entgeltumwandlung genutzt werden. In diesem Fall kann beispielsweise bei einem Minijob von 538 € ein Gesamtbeitrag von 302 € für die Direktversicherung gezahlt werden, wobei der Arbeitgeber-Zuschuss von 20% (50,33 €) und der monatliche Entgeltumwandlungsbetrag 251,67 € beträgt.
Eine klare arbeitsrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schafft Rechtssicherheit, stärkt das Vertrauen und erhöht die Attraktivität des Arbeitgebers. Die Entgeltumwandlung im Rahmen der Direktversicherung bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch eine langfristige finanzielle Stabilität für die Altersvorsorge der Mitarbeiter.
Vorteile der Direktversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Direktversicherung bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber attraktive Vorteile. Arbeitnehmer profitieren von Steuervorteilen, da die eingezahlten Beiträge bis zu einer bestimmten Höhe, nämlich 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, steuerfrei sind. Zusätzlich können vermögenswirksame Leistungen steuerbegünstigt in die Altersvorsorge umgewandelt werden. Auch der Erwerb eines Berufsunfähigkeitsschutzes ist im Rahmen der Direktversicherung steuerlich begünstigt möglich.
Arbeitgeber sparen durch die Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter in eine Direktversicherung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze an Sozialabgaben. Pro umgewandeltem Euro der Mitarbeitenden können Arbeitgeber etwa 20 Cent an Sozialabgaben einsparen. Zudem können sie die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung vollständig als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Seit Januar 2022 sind Arbeitgeber unter dem Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung zu leisten. Dieser Zuschuss ist für den Arbeitnehmer weder steuer- noch sozialabgabenpflichtig.
Ein weiterer Vorteil für Arbeitgeber ist der minimale Verwaltungsaufwand durch die Direktversicherung. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Versorgungsrisiken auf die Versicherungsgesellschaft zu übertragen. Die Direktversicherung bietet zudem Sicherheit für Arbeitnehmer, auch bei Insolvenz des Arbeitgebers oder Bezug von Bürgergeld. Durch die Unverfallbarkeit der Ansprüche bleibt die betriebliche Altersversorgung auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten.
Arbeitnehmer können ab dem 62. Lebensjahr die Rentenauszahlung aus der Direktversicherung in Anspruch nehmen oder sich alternativ für eine einmalige Kapitalzahlung entscheiden. Versorgungsberechtigte Hinterbliebene genießen bei der Direktversicherung ebenfalls Schutz, wobei bis zu 8.000 Euro frei vererbbar sind.
Optionen und Gestaltungsmöglichkeiten der Direktversicherung
Die Direktversicherung bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern verschiedene Möglichkeiten zur individuellen Anpassung. Üblicherweise endet die Laufzeit mit dem Arbeitsleben, doch der Auszahlungstermin kann flexibel gewählt werden. Eine vorzeitige Kündigung ist aufgrund der Rückzahlung steuerlicher Vorteile mit hohen Kosten verbunden. Als Alternative steht die Beitragsfreistellung zur Verfügung, bei der die Beiträge vorübergehend ausgesetzt werden.
Altverträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfreie Auszahlung bereits ab dem 60. Lebensjahr. Bei einem Arbeitgeberwechsel ergeben sich mehrere Optionen: Die Übernahme des Vertrags durch den neuen Arbeitgeber, die Umschichtung des angesparten Kapitals in einen neuen Rentenversicherungsvertrag, die Weiterführung als rein arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung oder die Beitragsfreistellung.
Arbeitnehmer haben zudem die Möglichkeit, freiwillige Zuzahlungen zur Direktversicherung zu leisten. Dabei sind steuerliche Vorteile zu berücksichtigen, wobei die Höhe der Zuzahlungen begrenzt ist, um die steuerliche Förderung nicht zu überschreiten.